Energieeffizienz Expertin
für Förderprogramme des Bundes 

Energieausweise

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Wer ein Gebäude neu vermietet oder verkauft, ist verpflichtet entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis vorzulegen.

Bei energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und dem Bauantrag vor 1. November 1977 ist nur ein Bedarfsausweis möglich.

Es besteht die freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bei allen Wohngebäuden, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 oder besser gebaut wurden.

Energieberatung mit der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Gebäudes Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer/Mieter bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.

Staatliche Förderung: 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Mit iSFP erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Fördermittelberatung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Energetische Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Sanierung zum Effizienzhaus

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Ggf. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch)

  • Heizungsoptimierung